Beizufügende Unterlagen, um den Berechtigungsschein zu erhalten

Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen und inwiefern diese seit 1.1.2014 glaubhaft zu machen sind, finden Sie in § 4 Abs. 3 BerHG:

  • eine Erklärung des Rechtsuchenden über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zu Familienstand, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten, sowie entsprechende Belege,
  • eine Versicherung des Rechtsuchenden, dass ihm in derselben Angelegenheit Beratungshilfe bisher weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden ist, und dass in...

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