Die Aufhebung der bewilligten Beratungshilfe

Hinweise dazu! Das Beratungshilfegesetz traf bis 31.12.2013 keine Regelungen zur Aufhebung der bereits bewilligten Beratungshilfe wegen anfänglichen Fehlens oder späteren Fortfalls der für die Bewilligung maßgeblichen Voraussetzungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und welche Folgen für die Vergütung des Rechtsanwalts durch eine Aufhebung entstehen, war bislang umstritten. Die am 1.1.2014 eingeführte Regelung des § 6a BerHG schafft hier Rechtsklarheit.

 

Der neue § 6a BerHG...


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