Jobcenter muss Gebühren erstatten, Probleme mit Anspruchsübergang der Gebühren

Problemfall zu wenig gezahlter Gebühren: Die Rechtsanwältin wird für ihre Mandantin im Rahmen der Beratungshilfe gegen das Jobcenter tätig, indem sie Widerspruch gegen einen Bescheid einlegt. Das Jobcenter hilft dem Widerspruch ab. Nun hat das Jobcenter die Gebühren und Auslagen der Rechtsanwältin zu tragen. Diese verlangt die Geschäftsgebühr i. H. v. 300 EUR nach Nr. 2302 VV RVG. Das Jobcenter erstattet aufgrund des Kostenfestsetzungsantrages der Anwältin nur die Hälfte der Mittelgebühr der...


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