Der Berechtigungsschein

Für Tätigkeiten im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt gem. § 44 RVG seine Vergütung aus der Landeskasse, es sei denn, das Amtsgericht erledigt die Angelegenheit gem. § 3 BerHG gleich selbst. Der Rechtsuchende benötigt einen vom Amtsgericht auszustellenden Berechtigungsschein, um einen Anwalt seiner Wahl in Anspruch nehmen zu können. Damit Sie diesen nicht selbst mit teilweise erheblicher Mühe und ohne Verdienst ausfüllen müssen, empfehle ich, den Ratsuchenden zum Amtsgericht zu...


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