Darf der Rechtsanwalt einen Beratungshilfemandanten ablehnen?

Im Einzelfall kann der Rechtsanwalt die Beratungshilfe aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden (§§ 16a BORA, 49a BRAO).

 

Ein wichtiger Grund kann gem. § 16a BORA in der Person des Rechtsanwaltes selbst oder in der Person oder dem Verhalten des Mandanten liegen. Ein wichtiger Grund kann auch darin liegen, dass die Beratungshilfebewilligung nicht den Voraussetzungen des Beratungshilfegesetzes entspricht.

 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Rechtsanwalt durch eine Erkrankung oder...

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