Aufklärung bei Inkassodienstleistungen des Anwalts gegenüber Privatpersonen 1.10.2021

Es gibt in § 43d BRAO Darlegungs- und Informationspflichten für den Rechtsanwalt, sofern der Rechtsanwalt Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen erbringt. Diese Pflichten wurden zum 1.10.2021 durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2020 Teil I Nr. 67) geändert.

Gem. § 2 Abs. 2 RDG ist Rechtsdienstleistung, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der...


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