Aufklärung Kostenschuldner Nr. 1

Klären Sie Ihren Mandanten darüber auf, dass er immer der Kostenschuldner Nr. 1 bleibt solange, bis alle Gebühren und Gerichtskosten, Sachverständigenauslagen etc. vom unterliegenden Gegner eingezogen werden konnten. Es nützen die tollsten Titel nichts, wenn der Gegner plötzlich Insolvenz anmeldet oder ins Ausland verschwindet. Viele Mandanten denken, nämlich dass sie bei Vorliegen eines Titels gegen den Gegner nichts mehr bezahlen müssen. 
 

Das hier Geschriebene sollte eigentlich eine...


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