Aufklärung des Mandanten im Zusammenhang mit Scheidungsfolgenvereinbarung

Schon wieder kann und muss ich Ihnen eine Aufklärung des Mandanten empfehlen. Dieses Mal geht es um eine Beratung im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, bei der es der Rechtsanwalt versäumt hat, auf die Prüfung durch einen steuerlichen Berater hinzuweisen. Nachfolgende BGH-Grundsätze sollten jedoch nicht nur auf Scheidungsfolgenvereinbarungen angewandt werden. Vielmehr sollte der Rechtsanwalt immer dann, wenn es um Vermögen geht, dem Mandanten schriftlich empfehlen, einen...


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