Aufklärung bei Prozesskostenhilfe

Meines Wissens und zusätzlichen Recherchen bei Mandanten zufolge ist mir verstärkt aufgefallen, dass man glaubt, bei PKH-Bewilligung überhaupt nichts mehr zahlen zu müssen. Eine Staatskasse kann zwar nicht Pleite gehen (auch wenn die Töpfe ab Jahresmitte immer leer sind), dennoch können auch bei Prozesskostenhilfe noch Zahlungen vom Mandanten gefordert werden. Wenn der Mandant nämlich im Rahmen der Prozesskostenhilfe Raten zahlen muss, könnte es bei entsprechend hoher Ratenzahlung sein, dass...


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