Aufklärung Zweitschuldnerhaftung

Bitte klären Sie Ihren Mandanten darüber auf, dass er womöglich als Zweitschuldner für die Gerichtskosten, die die andere Partei zu tragen hat, in Anspruch genommen werden kann. 

Um Wiederholungen zu vermeiden, lesen Sie zur Zweitschuldnerhaftung bitte hier-klick

Geht es um Prozesskostenhilfe lesen Sie bitte auch hier-klick


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