Aufklärung über das Widerrufsrecht von Verbrauchern

Haben Sie ab und zu oder des Öfteren Mandanten, für die Sie tätig werden und die Sie noch nie gesehen haben? Und belehren Sie diese über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht? Und senden ihnen gar eine Widerrufsverzichtserklärung zu?

Bei den Immobilienmaklern ist mir das bei der Haussuche, die in den Zeitraum ab 13.6.2014 fiel, als das neue Verbraucherrecht in Kraft trat1, ganz besonders aufgefallen, dass diese neben ihrer Widerrufsbelehrung für Verbraucher auch eine Widerrufsverzichtserklärung, also...


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