Aufklärung über Kosten der Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer

Eine Belehrung bzw. Aufklärung über die zusätzlichen Kosten für die Einholung der Deckungszusage ist nicht notwendig, ich empfehle sie aber. So kann sich der Mandant fairerweise von Anfang an aussuchen, ob er die Einholung der Deckungszusage von seinem Rechtsschutzversicherer selbst oder vom Anwalt erledigen lassen möchte. Menschen sind bequem, sind sie einmal bei ihrem ausgesuchten Anwalt, gehen sie so schnell nicht woanders hin. Immerhin weiß man nicht, was einen woanders erwartet. Der Anwalt...


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