Aufklärung bei Kfz-Versicherung in Unfallsachen

Kfz-Versicherungen des Unfallverursachers zahlen grundsätzlich nur die Gebühren und Auslagen, die aus dem regulierten Wert aus Sach- und/oder Personenschaden entstehen. Fordert der Rechtsanwalt anfangs einen höheren Betrag ein, zahlt die Kfz-Versicherung jedoch nur einen geringeren Betrag, kann er seine Gebühren gegenüber der Kfz-Versicherung lediglich aus dem geringeren Betrag fordern. Die Differenz zu dem ursprünglich geforderten Wert muss der Mandant bezahlen (oder dessen RS-Versicherung)....


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