Die schwierige Anrechnung nach § 15 Abs. 3 RVG

Absatz 3 des § 15 RVG ist für die tägliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro sehr wichtig, denn dieser Paragraf ist anzuwenden bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, in Zivilprozessen, aber vor allem auch in Familiensachen. Es fällt grundsätzlich jede Gebühr gesondert an. Sie fällt nach dem Teil des Gegenstandswertes an, wegen welchem der jeweilige Gebührentatbestand erfüllt ist, d. h. nach dem Wert, nach dem die Voraussetzungen für den Anfall der Gebühr gegeben sind. Die beiden aus den...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!