Rechtszug und Angelegenheiten

Rechtszug § 19 RVG: Immer wieder wird der Begriff "Rechtszug" erwähnt, weil vor allem im Gebührenrecht wichtig ist, was noch zum Rechtszug gehört und was nicht. Man könnte auch "Gebührenrechtszug" dazu sagen, denn es geht im RVG schließlich um Gebühren. Zum Gebührenrechtszug gehören die Tätigkeiten des Rechtsanwalts von der Auftragsannahme bis zur Erledigung der Angelegenheit. Diesbezüglich gehören auch Wiedereinsetzungsverfahren, Einspruchsverfahren und Kostenverfahren zum Rechtszug.

 

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