Gebührentabellen § 13 RVG, § 49 RVG

Zur Abrechnung einer Akte benötigt man die zugrunde liegenden Gebühren. 

Zur Abrechnung von Gebühren aus Teilen 2 und 3, i. V. m. Teil 1 VV RVG benötigt man entweder
 

  • die Gebührentabelle nach § 13 RVG (= Regelvergütung/Normalvergütung) oder
  • die Gebührentabelle nach § 49 RVG (= PKH-Vergütung/VKH-Vergütung).

Die Gebührentabelle zu § 13 RVG ist zugrunde zu legen, wenn die ganz normale Regelvergütung abzurechnen ist.

Die Gebührentabelle zu § 49 RVG ist zugrunde zu legen, wenn Prozesskosten-/...


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