Einforderung der Vergütung, Gebührenangaben in der Kostennote, Gebühren zitieren

Nach § 10 RVG konnte der Rechtsanwalt bis zum 16.7.2024 die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Ob es sich dabei um eine materielle Anspruchsvoraussetzung oder um eine Prozessvoraussetzung handelte, spielte dabei keine Rolle.1 

Ab dem 17.7.2024 kann der Rechtsanwalt die Vergütung gem. § 10 RVG nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der...


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