Gilt das RVG auch für Steuerbüros?

Frage einer Kundin: Wir sind ein Steuerberaterbüro. Können wir unsere Gebühren auch nach dem RVG berechnen. Z. B. wenn wir einen Mahnbescheid wegen offener Gebührenforderungen erstellen müssen?

 

Antwort: Nein, wenn der Steuerberater einen Mahnbescheid wegen außenstehender Gebühren fertigen muss, kann er, wie jede andere Firma auch, keine Gebühren nach dem RVG fordern. Gemäß § 5 RVG gilt das RVG für Rechtsanwälte, allgemeine Vertreter der Rechtsanwälte, Assessoren und für zur Ausbildung...


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