Gebührenstreit mit der Rechtsanwaltskammer

Bei Gebührenstreitigkeiten über Rahmengebühren (die Geschäftsgebühr ist eine Satzrahmengebühr) empfehle ich, gem. § 14 Abs. 2 RVG auch ein Gutachten von der für den Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer einholen zu lassen. Als das RVG in Kraft trat, boten zahlreiche Versicherer der Anwaltschaft Rationalisierungsabkommen an. Doch die Bundesrechtsanwaltskammer mahnte Vorsicht, dass - wenn die Anwaltschaft eine große Zahl dieser Rationalisierungsabkommen unterzeichnete - sie sich dem...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!