Vollstreckungsorgane - Der Gerichtsvollzieher, Das Vollstreckungsgericht, Das Prozessgericht

  • den Gerichtsvollzieher
  • das Vollstreckungsgericht
  • das Prozessgericht I. Instanz

 

Der Gerichtsvollzieher  

ist zuständig für die Vollstreckung wegen  

  • Geldforderungen in das bewegliche Vermögen,
  • in dem Zusammenhang evtl. Vorpfändungen vornehmen,
  • gütliche Einigungsversuche,
  • Ermittlung von Anschriften und Vermögenswerten i. S. v. §§ 755, 802l ZPO,
  • der Herausgabe von beweglichen Sachen einschließlich der noch nicht vom Boden getrennten Früchte, 
  • der Räumung und der Herausgabe unbeweglichen Vermögens, der...

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