Voraussetzungen zur Betreibung der Zwangsvollstreckung, Titel - Klausel - Zustellung

Grundsätzlich zur Vollstreckung erforderlich sind:

  1. der Vollstreckungstitel,
  2. die Vollstreckungsklausel, die auf dem Titel aufgebracht werden muss,
  3. die Zustellung des Titels vor oder mit Beginn der Zwangsvollstreckung.

 
In dem neuen GV-ZV-Formular finden Sie unter Modul F die Möglichkeit der Zustellung eines oder mehrerer Vollstreckungstitel oder einer Vorpfändungsbenachrichtigung.


Hierbei ist zu beachten, dass der Rechtsanwalt die Zustellung über das neue Vollstreckungsformular beantragen kann, aber...


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