Der Zeuge kommt nicht, wer erstattet die unnötigen Kosten?

Wer erstattet die Kosten für die Verhandlung, wenn der Zeuge ausbleibt und deswegen ein neuer Termin angesetzt werden muss?

Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt (§ 380 ZPO). Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einmal...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!