Nicht rechtshängige Ansprüche mit Kostenentscheidung festsetzen lassen

Die 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG entsteht bereits dann, wenn nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll genommen werden oder darüber mitverhandelt wird.

 

Die 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG entsteht über nicht rechtshängige Ansprüche erst dann, wenn über diese nicht rechtshängigen Ansprüche verhandelt wurde. Dies verlangen die Absätze 2 und 3 der Nr. 3104 VV RVG.

 

Die 1,5 Einigungsgebühr aus dem nicht rechtshängigen Wert entsteht nur dann, wenn diese Ansprüche nirgendwo...


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