Die Nachfestsetzung von Gebühren und Auslagen

Immer wieder ist zu lesen, dass Rechtsanwälte in ihrem Kostenfestsetzungsantrag entweder zu wenig Gebühren ansetzen oder den Gebührenrahmen zu gering bemessen:

 

Beispiele der Wortlaute aus Gerichtsentscheidungen: "Nicht anzusetzen ist die von der Vorinstanz festgestellte Einigungsgebühr Nr. 1006 VV RVG, denn die Beschwerdeführerin hatte sie nicht beantragt." oder  "Im maßgeblichen Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung hätte der Bevollmächtigte daher weiterhin den vollen Vergütungsanspruch in...


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