Nicht rechtzeitige Aufhebung des Termins, Kostentragung, Amtshaftung

Beispiel 1: Der Rechtsanwalt bucht kurz vor Verhandlung einen Flug und am Abend vor dem Gerichtstermin erfolgt die Absage. Bekommt er diese Reisekosten erstattet?

 

Lösung: Reisekosten sind zu erstatten.1

 

Beispiel 2: Der Rechtsanwalt wird zum Termin geladen. Er reist zum Termin an, doch dort angekommen stellt er fest, dass der Termin abgesagt wurde. Eine Absage hat er nicht erhalten. Bekommt er seine Reisekosten erstattet und ggf. sogar eine Terminsgebühr?

 

Lösung: Reisekosten sind zu erstatten....


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!