Die außergerichtliche Tätigkeit in Familiensachen

Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.1 Dies empfiehlt sich sowieso, da für ein Beratungsgespräch die Vergütung nach § 34 RVG anzusetzen ist. D. h. es muss das Anwaltshonorar für eine Beratung mit der Partei eh frei ausgehandelt werden und darf bei Verbrauchern (Scheidungssachen sind...


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