Selbstständiges Verfahren nach Abtrennung einer Folgesache

Wird der Scheidungsantrag zurückgenommen (§ 141 FamFG), so können einzelne Folgesachen als selbstständige Familiensachen fortgeführt werden. Dies gilt für die Folgesachen, die die Übertragung der elterlichen Sorge wegen Gefährung des Kindeswohls betreffen sowie für Folgesachen, die ein Beteiligter (vor Scheidungsrücknahme) ausdrücklich erklärt hat, als selbstständige/s Verfahren fortführen zu wollen.

 

Die Gebühren werden von der Verfahrenstrennung ab nach dem Verfahrenswert der selbstständigen...


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