Keine vorläufigen Anordnungen mehr in Familiensachen

Nach dem neuen FamFG sind vorläufige Anordnungen entbehrlich geworden. Dies aus dem Grund, da einstweilige Anordnungen nicht mehr von der Hauptsache abhängig sind. Die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens kann aber von einem Beteiligten erzwungen werden. Wenn hingegen alle Beteiligten mit dem Ergebnis des einstweiligen Anordnungsverfahrens zufrieden sind, bedarf es keines Hauptsacheverfahrens mehr.

 


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