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- Archiv: RA-Gebühren II
Die Aussöhnung der Eheleute
Wie Sie wissen, kann über den Gegenstand der Ehescheidung oder der Auflösung der Lebenspartnerschaft selbst keine Einigungsgebühr entstehen, da man sich über diese Familiensachen nicht vergleichen kann. Allerdings kann der Rechtsanwalt eine Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1001 VV RVG verdienen.
Gem. der Anmerkungen zu Nr. 1001 VV RVG reicht es für die Entstehung der Aussöhnungsgebühr aus, dass wenigstens ein Ehegatte sich ernstlich scheiden lassen und einen Antrag auf Ehescheidung anhängig machen...
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