Die Mediation in Familiensachen

Gemäß § 135 FamFG (außergerichtliche Streitbeilegung in Scheidungs- und Folgesachen) kann das Gericht anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen. Eine Bestätigung über die Teilnahme muss dem Gericht sodann vorgelegt werden.

Seit 26.7.2012 soll (auch in Familiensachen) der...


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