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- Archiv: RA-Gebühren II
Familiensache Einzeltätigkeit abrechnen "Fluranwältin"
Kundenfrage: Meine Chefin war als - früher genannte - "Fluranwältin" tätig. Der Mandant hat sich in Ehesache selbst vertreten, lediglich im Versorgungsausgleichsverfahren wollte er sich durch uns vertreten lassen. Was kann ich abrechnen?
Antwort: Da die Sache rechtshängig war, können Sie nicht die Anmerkung zu Nr. 1003 VV RVG nutzen, wo es i. V. m. Nr. 1000 VV RVG eine 1,5 Einigungsgebühr und eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG für die Protokollierung eines...
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