Gebühren im isolierten Familienverfahren und Zwischenvergleich

Sobald außerhalb eines anhängigen Ehescheidungsverfahrens eine Folgesache anhängig gemacht wird, handelt es sich nicht mehr um eine Verbundfolgesache, sondern um eine selbstständige Familiensache, auch isolierte Familiensache genannt. Mehrere solcher Anträge bilden ebenfalls lediglich einzelne Verfahren, auch dann, wenn nach Abschluss der I. Instanz noch weitere Folgesachen anhängig gemacht werden.

 

Isolierte Familiensachen werden mit den Gebühren des 3. Teils des VV RVG in voller Höhe...


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