- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
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- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten
- Angelegenheiten im Verwaltungsverfahren
- Die Anrechnung und Abrechnung der verschiedenen Angelegenheiten in Verwaltungsverfahren
- Alle Anrechnungsvorschriften aus dem RVG - auch für Verwaltungsverfahren
- Verschiedene Gebühren mit Beispielen im Verwaltungsverfahren
- Die Terminsgebühr in Verwaltungsverfahren, die ohne mündliche Verhandlung entstehen kann (schriftliches Verfahren)
- Gebühren für Nichtzulassungs-, Rechtsbeschwerde, Berufung, Revision vor dem Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht
- Nebenverfahren in Verwaltungssachen
- Kostenerstattung im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess
- Teilrückforderungsbescheid, Abhilfe, Erledigungsgebühr?
- Die Neubescheidung von Verwaltungsverfahren
- Werte und Abrechnung von Asylverfahren, Aufenthaltstitel, Ausweisung, Abschiebung, Pass
- Gegenstandswerte Verwaltungsstreitigkeiten
- Entzug der Fahrerlaubnis / Führerscheinentzug - Abrechnung
- Streitwertkatalog Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Entzug der Fahrerlaubnis / Führerscheinentzug - Abrechnung
Kundenfrage: Unser Mandant hat einen Bescheid der Stadt erhalten, mit dem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird. Gegen diesen Bescheid haben wir Widerspruch eingelegt. Weil der Mandant sich nicht mehr meldet, will mein Chef die Sache abschließen und hat mir folgende Kostenrechnung diktiert: "Gegenstandswert: 6.000 EUR, 1,3 Geschäftsgebühr". Ich würde hier aber nicht nach Gegenstandswert abrechnen. Das ist doch eine Verwaltungssache! Ich weiß leider nur nicht, wie ich abrechnen soll. Kann mir...
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