Nebenverfahren in Verwaltungssachen

Auch das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über einen Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes stellen gem. § 17 Nr. 4c) RVG verschiedene Angelegenheiten dar. Während es im Widerspruchsverfahren und einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren um die Aufhebung dieses Bescheides geht, betrifft das Verfahren nach § 80 VwGO ausschließlich den (vorläufigen) Vollzug...


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