- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
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- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
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- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
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- Die Anrechnung und Abrechnung der verschiedenen Angelegenheiten in Verwaltungsverfahren
- Alle Anrechnungsvorschriften aus dem RVG - auch für Verwaltungsverfahren
- Verschiedene Gebühren mit Beispielen im Verwaltungsverfahren
- Die Terminsgebühr in Verwaltungsverfahren, die ohne mündliche Verhandlung entstehen kann (schriftliches Verfahren)
- Gebühren für Nichtzulassungs-, Rechtsbeschwerde, Berufung, Revision vor dem Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht
- Nebenverfahren in Verwaltungssachen
- Kostenerstattung im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess
- Teilrückforderungsbescheid, Abhilfe, Erledigungsgebühr?
- Die Neubescheidung von Verwaltungsverfahren
- Werte und Abrechnung von Asylverfahren, Aufenthaltstitel, Ausweisung, Abschiebung, Pass
- Gegenstandswerte Verwaltungsstreitigkeiten
- Entzug der Fahrerlaubnis / Führerscheinentzug - Abrechnung
- Streitwertkatalog Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Gegenstandswerte Verwaltungsstreitigkeiten
Vor Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch in Verfahren vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist die Vorschrift des § 52 GKG maßgebend, wobei diese für vorgerichtliche Verfahren nicht gilt. Der Gegenstandswert in verwaltungsbehördlichen Angelegenheiten ist der Wert, dem der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit zu Grunde liegt. Der Gegenstandswert in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, d. h. in Verwaltungsprozessen, über Ansprüche nach dem Vermögensgesetz darf gem. § 52 Abs. 4...
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