Werte und Abrechnung von Asylverfahren, Aufenthaltstitel, Ausweisung, Abschiebung, Pass

1. Asylverfahren

Das Asylgesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen: 

1. Schutz vor politischer Verfolgung oder
2. internationalen Schutz (siehe Details in § 1 AsylG).


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über Asylanträge auf der Grundlage des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes sowie europäischer Richtlinien und Verordnungen.

Für Klageverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz ist gem. § 30 RVG ein Wert von 5.000 EUR anzusetzen. In den Fällen des § 77 Abs. 4 S. 1...


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