Teilrückforderungsbescheid, Abhilfe, Erledigungsgebühr?

Frage: In einer Verwaltungsangelegenheit kam der Mandant mit einem Teilrückforderungsbescheid. Das Amt für ländliche Entwicklung wollte einen Teil des geförderten Geldes zurück haben. Wir haben Widerspruch eingelegt. Es erging ein Abhilfebescheid. Der Chef war noch bei der Behörde. Wir haben nur unsere 1,3 Geschäftsgebühr erstattet erhalten, nicht jedoch die Erledigungsgebühr.

 

Antwort: Die Erledigungsgebühr zu erhalten ist je nach Fall unterschiedlich. Eigentlich müssten Sie die...


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