- Arbeitsgerichtsverfahren
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- Die Anrechnung und Abrechnung der verschiedenen Angelegenheiten in Verwaltungsverfahren
- Alle Anrechnungsvorschriften aus dem RVG - auch für Verwaltungsverfahren
- Verschiedene Gebühren mit Beispielen im Verwaltungsverfahren
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- Gebühren für Nichtzulassungs-, Rechtsbeschwerde, Berufung, Revision vor dem Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht
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- Kostenerstattung im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess
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- Die Neubescheidung von Verwaltungsverfahren
- Werte und Abrechnung von Asylverfahren, Aufenthaltstitel, Ausweisung, Abschiebung, Pass
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- Entzug der Fahrerlaubnis / Führerscheinentzug - Abrechnung
- Streitwertkatalog Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Verschiedene Gebühren mit Beispielen im Verwaltungsverfahren
Wie unter der vorhergehenden Überschrift bereits geschrieben, sind die Geschäftsgebühren untereinander anzurechnen, und zwar gem. Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 VV RVG, also auch die Geschäftsgebühr für das vorbehördliche Verfahren 1.) auf die Geschäftsgebühr für das behördliche Verfahren 2.). Die Geschäftsgebühren sind zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75, aufeinander anzurechnen. Welche der beiden Geschäftsgebühren Sie anrechnen, hängt davon ab, welche Gebühr Sie der Behörde...
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