Beratung laut Vergütungsvereinbarung anrechnen auf Prozesskostenhilfegebühren?

Frage: Wir haben eine Beratungsvergütung über 190 EUR mit dem Mandanten vereinbart. In der Vergütungsvereinbarung haben wir stehen, dass keine Anrechnung auf spätere Gebühren stattfindet. Dann haben wir geklagt und für den Mandanten unter unserer Beiordnung Prozesskostenhilfe bewilligt erhalten. Die Kanzlei, in die ich erst neu eingetreten bin, hat die Beratungsvergütung als Vorschuss mit angegeben. War das richtig?

 

Antwort: Die Beratung ist ein eigenständiger Auftrag. Und wenn eine Anrechnung...


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