Elektronische Antragstellung auf Festsetzung der Beratungshilfegebühren - Berechtigungsschein

Auch wenn im Vergütungsfestsetzungsformular auf Erstattung von Beratungshilfe immer noch der Passus steht:
 

"X Der Berechtigungsschein ist im Original beigefügt oder der Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe ist beigefügt.",
 

ist in einem elektronischen Antragsverfahren im Falle eines elektronisch eingereichten Vergütungsfestsetzungsantrags keine zwingende Voraussetzung für die Festsetzung der Beratungshilfevergütung des die Beratungsleistung erbringenden Rechtsanwaltes, dass...


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