Erstattung der Auslagen in Beratungshilfesachen

Vergessen Sie bitte nicht die Auslagen und die Umsatzsteuer nach Nr. 7000 ff. VV RVG, sofern Auslagen entstanden sind. 

Post- und Telekommunikationsentgelte erhalten Sie grundsätzlich nicht erstattet für das Organisieren des Berechtigungsscheins für den Mandanten. Die Amtsgerichte müssten normalerweise dem Ratsuchenden beim Ausfüllen des Formulars helfen, auch wenn es sich um einen Bedürftigen handelt, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Falls Sie jedoch ein oder mehrere Telefonate...


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