Beratungshilfegebühren

Die Beratungshilfegebühren sind in den Nummern 2500 bis 2508 VV RVG geregelt. 

 

Der Rechtsanwalt erhält ab dem 1.1.2021 nach dem KostRÄG 2021:

  • die Beratungshilfegebühr (sog. Praxisgebühr) i. H. v. 15 EUR (von seinem Mandanten),
  • die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV RVG i. H. v. 38,50 EUR (von der Staatskasse), die Gebühr ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt,
  • die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV RVG i. H. v. 93,50 EUR (von der Staatskasse),...

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!