Beratungshilfegebühren: Verschiedene Kundenfragen

Frage einer Seminarkundin: Ich habe über einen Berechtigungsschein vor einem Jahr die Beratung nach Nr. 2501 VV RVG abgerechnet. Heute kommt der Mandant wieder und lässt sich noch einmal beraten. Die Staatskasse gibt uns keinen neuen Berechtigungsschein, da wir bereits einen haben. Was kann ich noch abrechnen?

 

Antwort: Haben Sie lediglich ein zweites Mal beraten, können Sie nichts weiter abrechnen, da es sich um dieselbe Angelegenheit handelt. Jede Gebühr gibt es nur einmal, wenn sie in...


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