Die Nachfestsetzung einer vergessenen Gebühr auf dem Beratungshilfevergütungsformular

Die Nachfestsetzung einer vergessenen Gebühr in Beratungsangelegenheiten (und auch sonst) ist nicht zu vergleichen mit dem Abzug eines geleisteten Vorschusses. Zudem wird in Beratungshilfeangelegenheiten von der Staatskasse eh kein Vorschuss gezahlt (§ 47 Abs. 2 RVG). Die Nachfestsetzung in Beratungshilfesachen ist auch nicht zu vergleichen mit der Anrechnungsregelung der Beratungshilfegebühr gem. Nr. 2501 Abs. 2 VV RVG auf die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2502 VV RVG. 

Auf dem...


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