Die Beratungshilfegebühr (Praxisgebühr) und die Umsatzsteuer dazu

Die seit 1.8.2013 gültige Beratungshilfegebühr gem. Nr. 2500 VV RVG beträgt 15 EUR. Die Gebühr wird gern auch Beratungshilfeschutzgebühr, Praxisgebühr oder Sprechstundengebühr genannt, weil sie gern mit der Praxisgebühr für Ärzte verglichen wird.

 

Gemäß § 8 BerHG bewirkt die Bewilligung von Beratungshilfe, dass der Rechtsanwalt gegen den Rechtsuchenden keinen Anspruch auf Vergütung, mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG i. V. m. § 44 Satz 2 RVG), geltend machen kann. Dies gilt...


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