Arrest- und Einstweilige Verfügung

Ein Arrest dient der vorläufigen Sicherung eines zukünftigen Anspruchs. Eine einstweilige Verfügung dient der Sicherung des Rechsfriedens.

 

Für beide Verfahren gilt:  

Die Hauptsache kann auch schon anhängig sein.

 

Da das Erkenntnisverfahren häufig sehr lange Zeit in Anspruch nimmt, könnte ein „böswilliger" Schuldner in diesem Falle durch Vermögensverschiebung oder sonstige Weise versuchen, die Durchsetzung des Anspruchs zu vereiteln. In solchen Fällen besteht für den Gläubiger ein Bedürfnis auf...


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