Gebühren und Werte im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren

Der Rechtsanwalt erhält die im Arrest oder einstweiligen Verfügungsverfahren entstehenden Gebühren neben den Gebühren im Hauptverfahren gesondert. Es können somit sämtliche Regelgebühren des 3. Teils des VV RVG 2 x entstehen, auch die Verfahrensgebühr, selbst wenn der Antrag auf Anordnung und der Antrag auf Vollziehung in einem Antrag geltend gemacht werden. Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG entsteht auch dann, wenn ein schriftlicher Vergleich in einem einstweiligen...


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