Arrestbeschluss Zulassung zur Vollstreckung gem. § 111g StPO - Konto gesperrt durch Staatsanwaltschaft

Beispiel 1: Sie pfänden ein von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmtes Konto. Sie vertreten zehn von 30 Gläubigern, die durch den Schuldner finanziell erheblich geprellt wurden (Geldanlagegeschäfte). Nachdem Sie Ihre PFÜBs zustellen ließen, folgte ordnungsgemäß die Drittschuldnererklärung der Bank. In ihr ist aber nirgendwo vermerkt, dass noch andere Gläubiger vor Ihnen pfänden, obwohl Sie genau wissen, dass einige der anderen Gläubiger aus einem vor zwei Jahren erstrittenen Arrestbefehl...


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