Aufpassen bei der Entgegennahme von Untervollmachtsmandaten - sehr oft mangelnde Gebührenabstimmung und Marketingpauschale

Immer wieder rufen meist verzweifelte Rechtsanwälte/innen bei mir an, die von einem Verfahrensbevollmächtigten „übers Ohr gehauen“ wurden. Nachfolgend gebe ich Ihnen zwei wunderbare Fälle an die Hand, einfach mal zum Nachdenken, in Zukunft besser hinzusehen.

 

 

1. Fall – Die Dienstleistungs- bzw. Marketingpauschale in Untervollmachtssachen:

 

Meine Kundin, eine Anwältin, wurde beauftragt, einen Termin wahrzunehmen. In dem Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten stand drin, dass die Anwältin...


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