- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Postulationsfähigkeit
- Der Hauptbevollmächtigte und der Unterbevollmächtigte
- Die Gebühren des Unterbevollmächtigten
- Die Gebühren des Hauptbevollmächtigten bei Untervollmacht
- Gebühren für den Hauptbevollmächtigten und Unterbevollmächtigten nebeneinander am Beispiel eines Vergleichsabschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren
- Der Korrespondenz- bzw. Verkehrsanwalt
- Die Gebühren des Korrespondenzanwaltes
- Die Gebührenteilung des Unterbevollmächtigten und des Verkehrsanwaltes mit dem Hauptbevollmächtigten, Vereinbarungen im eigenen Namen
- Aufpassen bei der Entgegennahme von Untervollmachtsmandaten - sehr oft mangelnde Gebührenabstimmung und Marketingpauschale
- Fiktive Reisekostenaufrechnung für weiteren Anwalt bei Untervollmacht - Hausanwalt - Verkehrsanwalt
- Muster fiktive Reisekostenaufrechnung für weiteren Anwalt
- Die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts und Gebührenerstattung für eine WoBauGesellschaft unter besonderen Umständen
- Die Einzeltätigkeit des Anwalts
- Zusammenfassung der Gebühren UVB / KA-RA anhand einer Übersicht
- Korrespondenzgebühr und Rechtsschutzversicherung
- Untervollmachtsgebühren in Sozialverfahren
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Die Gebühren des Hauptbevollmächtigten bei Untervollmacht
Der Hauptbevollmächtigte erhält folgende Gebühren:
- Gem. Nr. 3100 VV RVG eine 1,3 Verfahrensgebühr.
- Gem. Nr. 1008 VV RVG die Erhöhungsgebühr, wenn er mehrere Auftraggeber vertritt und für diese den Schriftverkehr führt.
- Gem. Nr. 1003 VV RVG eine 1,0 Einigungsgebühr für die Mitwirkung an einem gerichtlichen Vergleich bzw. an einem Vergleichsabschluss über rechtshängige Ansprüche.
Möglich sind auch nachfolgende Gebühren:
- Gem. Nr. 1000 VV RVG eine 1,5 Einigungsgebühr für den Vergleichsabschluss über...
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