Die Gebühren des Hauptbevollmächtigten bei Untervollmacht

Der Hauptbevollmächtigte erhält folgende Gebühren:

  • Gem. Nr. 3100 VV RVG eine 1,3 Verfahrensgebühr.
  • Gem. Nr. 1008 VV RVG die Erhöhungsgebühr, wenn er mehrere Auftraggeber vertritt und für diese den Schriftverkehr führt.
  • Gem. Nr. 1003 VV RVG eine 1,0 Einigungsgebühr für die Mitwirkung an einem gerichtlichen Vergleich bzw. an einem Vergleichsabschluss über rechtshängige Ansprüche.

 

Möglich sind auch nachfolgende Gebühren:

  • Gem. Nr. 1000 VV RVG eine 1,5 Einigungsgebühr für den Vergleichsabschluss über...

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